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   VGH Bayern, 15.03.1990 - 2 B 89.336   

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VGH Bayern, 15.03.1990 - 2 B 89.336 (https://dejure.org/1990,25274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.1990 - 2 B 89.336 (https://dejure.org/1990,25274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 1990 - 2 B 89.336 (https://dejure.org/1990,25274)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007

    Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung

    Das Zulassungsverfahren war daher auch nicht - wie von der Klägerin beantragt - auszusetzen, bis die Beklagte über ihren förmlichen Antrag auf Abschluss eines Ablösungsvertrages entschieden hat (vgl. zum Rechtscharakter der Entscheidung BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1992, 246 f.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 47 Rn. 45).
  • VGH Bayern, 29.09.2017 - 15 ZB 17.848

    Baugenehmigung für eine Spielhalle

    Selbst wenn - wie von der Klägerin gerügt - das in § 7 Abs. 2 Satz 2 der Stellplatzsatzung geregelte Ablösungsverbot für Vergnügungsstätten unwirksam sein sollte, wäre damit der für den Genehmigungsanspruch erforderliche Stellplatznachweis nach Maßgabe der sonstigen Satzungsbestimmungen - hier insbesondere gem. § 4 Abs. 1, Abs. 5 der Stellplatzsatzung i.V. mit Nr. 10.1 der Anlage 1 nicht automatisch erbracht: Denn diesbezüglich wird in der Rechtsprechung vertreten, dass im Rahmen einer Verpflichtungsklage auf Genehmigungserteilung der klagende Bauherr nicht geltend machen kann, er habe einen Anspruch auf Stellplatzablösung; ein etwaiger Anspruch auf den Abschluss eines Ablösungsvertrages muss hiernach vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegen die Kommune verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 10.12.1985 - 26 B 83 A.996 - BayVBl 1987, 85/86; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.5721 - juris Rn. 38 ff.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 47 Rn. 45; vgl. in anderem Zusammenhang BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, 246/247).
  • VG München, 15.01.2018 - M 8 K 16.2312

    Echtmäßigkeit einer eingeschränkten Anrechnung im Stellplatzablösevertrag

    Er muss vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegenüber der Gemeinde verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, 246; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 47 Rn. 45).
  • VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437

    Nutzungsänderung der Teilfläche eines Vereinslokals zu Wettbüro und Lager

    Er muss vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegenüber der Gemeinde verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, S. 246; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.5721 - BeckRS 2014, 49968 - beck-online).
  • VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.5721

    Nutzungsänderung eines Ladens zu einem Wettbüro; fehlender Stellplatznachweis;

    Er muss vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegenüber der Gemeinde verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, 246; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 47 Rn. 45).
  • VG Ansbach, 10.10.2019 - AN 9 K 17.01579

    Nutzungsänderung eines Ladens in eine Vergnügungsstätte (Wettbüro) - fehlender

    Er muss vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegenüber der Gemeinde verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, S. 246; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.5721 - BeckRS 2014, 49968 - beck-online).
  • VG München, 23.03.2015 - M 8 K 13.5773

    Stellplatzablösevertrag

    Vorliegend handelt es sich um einen koordinationsrechtlichen Vertrag, da zwar die Stellplatzpflichtigkeit eines Vorhabens von der Bauaufsichtsbehörde einseitig bestimmt wird, eine Ablöseverpflichtung jedoch nicht durch Bescheid festgelegt werden kann (BayVGH, U.v. 15.3.1990, BayVBl. 1991 S. 246/247).
  • VGH Bayern, 29.09.2017 - 15 ZB 17.848 920

    Im Berufungszulassungsverfahren sind grundsätzlich alle vom Rechtsmittelführer

    Selbst wenn - wie von der Klägerin gerügt - das in § 7 Abs. 2 Satz 2 der Stellplatzsatzung geregelte Ablösungsverbot für Vergnügungsstätten unwirksam sein sollte, wäre damit der für den Genehmigungsanspruch erforderliche Stellplatznachweis nach Maßgabe der sonstigen Satzungsbestimmungen - hier insbesondere gem. § 4 Abs. 1, Abs. 5 der Stellplatzsatzung i.V. mit Nr. 10.1 der Anlage 1 nicht automatisch erbracht: Denn diesbezüglich wird in der Rechtsprechung vertreten, dass im Rahmen einer Verpflichtungsklage auf Genehmigungserteilung der klagende Bauherr nicht geltend machen kann, er habe einen Anspruch auf Stellplatzablösung; ein etwaiger Anspruch auf den Abschluss eines Ablösungsvertrages muss hiernach vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegen die Kommune verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 10.12.1985 - 26 B 83 A.996 - BayVBl 1987, 85/86; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.5721 - juris Rn. 38 ff.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 47 Rn. 45; vgl. in anderem Zusammenhang BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, 246/247).
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